Deutschland ist nach wie vor das einzige Land in Europa, in dem es eine Gesetzliche und eine Private Krankenversicherung gibt.
Welche Krankenversicherung für Sie die Bessere ist, lässt sich erst einmal nicht pauschal beantworten. Beide Versicherungen haben ihre Vor- und Nachteile.
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit, ihre nicht- oder gering verdienenden Ehepartner und Kinder kostenfrei mitzuversichern. Versicherte der Privaten Krankenversicherung erhalten dagegen einen besseren und oft auch moderneren Leistungskatalog. Sie können zusätzlich aus verschiedenen Tarifoptionen wählen.
Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung (PKV) wird durch private Unternehmen angeboten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der nicht kraft Gesetzes zustande kommt.
In erster Linie versichern sich Personen in der privaten Krankenversicherung, die versicherungsfrei sind oder der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht unterliegen.
Hier finden Sie eine Liste der Privaten Krankenversicherer in Deutschland.
Vorteil: Jeder der versicherungspflichtig ist wird von einer Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Die Aufnahme ist unabhängig von Alter, Vorerkrankungen und aktuellem Gesundheitszustand. Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Es muss keine Risikoprüfung erfolgen. Und somit gibt es auch keine Beitragszuschläge.
Vorteil: Wird die Voraussetzung erfüllt, dass der Ehepartner und die Kinder nur wenig oder gar nichts verdienen, können diese kostenlos mitversichert werden (Kinder bis zum 25.Lebensjahr). Die Einkommensgrenze für diese Form der Familienversicherung liegt 2024 bei 505,00 Euro monatlich.
Vorteil: Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden rein nach dem Bruttoeinkommen berechnet. Sie müssen aktuell 14,6 Prozent in der Krankenversicherung rechnen und 3,4 Prozent in der Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber beteiligt sich zu 50% an den Kosten. Lediglich Selbstständige, Freiberuflicher und Beamte, die sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern, zahlen den gesamten Beitrag.
Vorteil: Sie haben keinerlei Berührungspunkte mit der Abrechnung mit Ärzten oder Krankenhäusern, weil dies die GKV übernimmt.
Nachteil: Sie haben in der GKV keinerlei Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. So können Sie keine Leistungen hinzu buchen und auch keine streichen, um Beitrag zu sparen. All das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verändert werden. Die einzige Möglichkeit ist, die Gesetzliche Krankenkasse zu wechseln und ggf. einen geringen Betrag bei den Zusatzleistungen zu sparen oder leicht verbesserte Zusatzleistungen zu erhalten.
Nachteil: Ärzte haben Verträge mit Krankenkassen (Kassenärzte) und sind somit für die Behandlung von GKV-Mitgliedern zuständig. Das bedeutet, dass der Versicherte nur eingeschränkt wählen kann, zu welchem Arzt er gehen möchte.
Nachteil: Bei Behandlungen, die stationär verlaufen kann der Versicherte nur die Regelleistungen in Anspruch nehmen. Das mag bei kleineren Erkrankungen auch durchaus in Ordnung sein. Bei schweren Erkrankungen kann das allerdings zum Problem werden.
Nachteil: Immer öfter (es werden immer mehr Leistungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen) muss der Versicherte für Heil- und Hilfsmittel Zuzahlungen leisten. Fast jedem sind die hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt oder Augenarzt bekannt. Behandlungen wie z.B. die Ultraschalluntersuchung beim Gynäkologen, Tests zur Diagnose von Gebärmutterhalskrebs, PSA-Tests als Hinweis auf Prostatakrebs usw. werden ohne Indikation nicht übernommen. Der Kassenpatient wird in diesem Fall zum Privatpatienten, weil er eben selbst zahlen muss.
Nachteil: Sie haben in der GKV keinen vertraglichen Anspruch auf einen versicherten Leistungskatalog. Leistungen können zusätzlich zu steigenden Beiträgen gestrichen werden. Sie können nichts dagegen unternehmen.
Vorteil: Mitglieder einer PKV erhalten verbesserte Leistungen und kommen auch schneller an neue Behandlungsmethoden als Mitglieder einer GKV. Die Privaten Krankenkassen leisten einen wichtigen Beitrag für bspw. die moderne Ausstattung von Facharztpraxen. Denn ohne die Einnahmen, die Fachärzte von privat Versicherten erhalten wäre es durchaus schwieriger bis unmöglich, die Medizintechnik in der eigenen Praxis auf dem neuesten Stand zu halten. Durch die freie Arztwahl der privat Versicherten können diese somit eine bestmöglich ausgestattete Arztpraxis wählen. Diese Wahlmöglichkeit haben die Mitglieder einer PKV im nicht.
Vorteil: Mitglieder einer PKV müssen keine Zuzahlungen für Medikamente und im Krankenhaus leisten.
Vorteil: Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Gehalt und bleiben somit auch nach einer Gehaltserhöhung gleich.
Vorteil: Der von Ihnen versicherte Leistungskatalog kann nicht gekürzt werden. Das ist ein ganz wesentlicher Vorteil gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorteil: Vor Abschluss einer PKV können Sie aus einer Vielzahl von Tarifen wählen und so den Leistungsumfang individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Zusätzlich können Sie eine Selbstbeteiligung festlegen und sich so bis zu einer festgelegten Höhe (jährlich) an den Kosten beteiligen. Das Ergebnis ist ein reduzierter Monatsbeitrag. In manchen Tarifen gibt es die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommener Leistungen eine Beitragsrückerstattung zu erhalten.
Nachteil: Um in die PKV zu wechseln, benötigen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht in einer Gesetzlichen Krankenkasse. Um diese zu erhalten, müssen Sie bspw. in 2024 mehr als 69.000,00 Euro brutto verdienen. Freiberufler und Selbstständige haben es da besser. Für diese Personengruppen gibt es keine Einkommensgrenze.
Nachteil: Im Gegensatz zu Angestellten in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen privat Versicherte den Beitrag komplett allein zahlen.
Nachteil: Vor der Aufnahme in eine PKV müssen Sie Ihren Gesundheitszustand offen legen und eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Personen mit Vorerkrankungen müssen mit einer Ablehnung oder zumindest mit Risikozuschlägen rechnen. Um dies bestmöglich vorzubereiten und Fehler zu vermeiden, können Sie sich gern an uns wenden. Wir begleiten Sie in in allen Phasen des Wechsels.
Nachteil: Familienmitglieder können nicht kostenfrei mitversichert werden. Für jedes Familienmitglied müssen eigene Verträge abgeschlossen und eigene Beiträge gezahlt werden.
Es ist wohl inzwischen jedem bekannt, dass das deutsche Gesundheitssystem seit Jahren vor großen Herausforderungen steht. Im laufenden Jahr 2024 hat der Bund 14,5 Milliarden Euro beigesteuert, um das Überleben der Gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte nun eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,6 auf 1,7 Prozent an.
Ein ganz aktueller Bericht auf ärzteblatt.de (April 2024) berichtet:
„Angesichts steigender Gesundheitskosten haben sich Fachleute für eine Wiedereinführung der Praxisgebühr und mehr Eigenbeteiligung der gesetzlich Krankenversicherten ausgesprochen.“
„Die Abschaffung der Praxisgebühr war ein Fehler“, sagte der Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am Rheinisch-Westfälischen Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Boris Augurzky, der Bild-Zeitung.
Statt der damaligen Praxisgebühr von zehn Euro pro Arztbesuch wäre es besser, zum Beispiel fünf Euro pro Arztbesuch zu nehmen. Ausnahme solle das Abholen von Rezepten sein.
Eine gewisse selbststeuernde Selbstbeteiligung von Versicherten solle ausprobiert werden, sagte Augurzky der Zeitung. Das sei „fair gegenüber den Beitragszahlern, die derzeit fast die komplette Finanzierungslast schultern“.
„Der Gesundheitsökonom Stefan Greß sprach sich in der Bild für eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze aus. Sie solle schrittweise von derzeit 62.100 Euro pro Jahr auf 90.600 Euro pro Jahr steigen. Damit könnten die Krankenkassen pro Jahr rund zehn Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, sagte Greß.“ (Quelle ärzteblatt.de)
Aus der Praxis: verdient ein Versicherter aktuell rund 62.100,00 EUR pro Jahr, zahlt dieser bereits den Höchstbetrag von über 1.000,00 EUR im Monat für seine Kranken- und Pflegeversicherung. Klar, dass jemand in dieser Situation nach Alternativen zur Gesetzlichen Krankenversicherung sucht und sich die PKV mal genauer anschaut. Und aktuelle Pressartikel zu dem Thema lassen Böses ahnen.
Mit der Einstellung möglichst viel weniger als in der GKV zu zahlen, sollte man an das Thema allerdings nicht herangehen. Kosten können eingespart werden, ja. Wichtiger ist dennoch der Vergleich der Leistungen für einen bestimmten Betrag. In der PKV erhält der Versicherte Leistungen, die er in der Standardabsicherung der GKV nicht finden wird. Es gilt also, Leistungen und Kosten intensiv zu prüfen und zu vergleichen.
Wer als Kassenpatient schon einmal versucht hat, einen Termin beim Facharzt zu bekommen … wie lange muss derjenige warten? Oftmals Monate. Und man fragt sich, wie man diese lange Zeit mit den Beschwerden überbrücken soll und ob das überhaupt möglich ist.
Privatversicherte haben bspw. folgende Vorteile:
– Bevorzugung bei der ärztlichen Terminvergabe
– überhaupt Zugang zu privaten Arztpraxen und Krankenhäusern
– Nutzung neuer und innovativer Behandlungsmethoden
– einen früheren Zugang zu Medikamenten
So makaber wie es klingt – durch den verbesserten Zugang zur Medizin steigt die durchschnittliche Lebenserwartung bei einen Mann in Deutschland um rund 6 Jahre, bei Frauen um 5 Jahre.
PKV ist nicht gleich PKV – das können wir ganz klar sagen. Beitragshöhen und Leistungen unterscheiden sich teilweise ganz erheblich.
Beispielsweise zahlt ein 35-Jähriger zwischen 400 bis 700 Euro monatlich plus einen jährlichen Selbstbehalt für eine private Krankenversicherung – eben je nach Anbieter. Diese Preisspanne zeigt deutlich, dass ein sorgfältiger Vergleich und eine unabhängige Beratung unabdingbar sind.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist besonders sinnvoll für Beamte, Freiberufler und Selbstständige sowie gut verdienende Angestellte, denen im Krankheitsfall eine hochwertige Versorgung wichtig ist.
Für Angestellte wird diese Versicherungspflichtgrenze jährlich neu festgelegt. Die Bundesregierung hat Ende 2023 die Verordnung der Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 beschlossen. Angestellte müssen nun laut der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 mehr als 69.300,00 Euro (66.600,00 EUR in 2023) verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu dürfen.
Für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und niedergelassene Ärzte gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht.
Die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“ ist für Angestellte, die bereits vor einer gesetzlichen Änderung am 31.12.2002 privat versichert waren. Ab 2003 wurde die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für einen Wechsel in die PKV stark angehoben. Somit hätten einige privat Versicherte auf Grund ihres zu geringen Einkommens wieder zurück in die GKV wechseln müssen.
Um dies zu verhindern, wurde die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“ ins Leben gerufen.
Für 2024 ist diese Grenze also mit 62.100,00 Euro brutto jährlich niedriger angesetzt als die reguläre JAEG.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich nach den versicherten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand.
Mit unserer unabhängigen Beratung verhelfen wir Ihnen zu Ihrer Privaten Krankenversicherung.
PKV für Angestellte
Ein Angestellter, der 2024 mehr als 69.300,00 EUR brutto pro Jahr verdient hat die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.775,00 EUR brutto im Monat.
PKV für Selbständige
Arbeitgeber, Freiberufler, Selbständige sind nicht dazu verpflichtet, sich in der GKV (gesetzlichen Krankenkasse) zu versichern.
Unabhängig von Ihrem Einkommen können sie eine Private Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nehmen.
PKV für Beamte
Für privat krankenversicherte Beamte erstattet der Dienstherr über die Beihilfe mindestens 50% der Krankheitskosten. Beamte können sich – unabhängig von der Höhe des Einkommens – privat versichern. Bleibt der Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse, entfällt nahezu immer die genannte Beihilfe.
PKV für Studenten
Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind benötigen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Jede Studentin und jeder Student kann sich (wenn er durch das Studium gesetzlich versicherungspflichtig wird) befreien lassen, um in die PKV zu wechseln.